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Steuerberaterkammer Hessen

Abfindung mit Steuervorteil

20.09.2010 / 08:37. Kommt es im Rahmen einer Kündigung zu einer Entlassungsentschä-digung, sollten die Betroffenen darauf achten, dass die komplette Zahlung innerhalb eines Kalenderjahres erfolgt. Denn nur dann erhalten sie den Vorteil einer Steuerermäßigung.
Um Steuernachteile durch den erhöhten Progressionssprung abzu-fangen, wird die sogenannte Fünftel-Regelung angewandt. Hierfür wird die Einkommensteuer zunächst auf das Gesamteinkommen ohne die Abfindung berechnet. Anschließend kommt die Sonderzahlung mit einem Fünftel hinzu, und die für den zusätzlichen Betrag anfallende Steuer wird mit fünf multipliziert. Das Finanzamt akzeptiert diese Vorgehensweise allerdings nur, wenn die Abfindung innerhalb eines Kalenderjahres ausgezahlt wird.


Daher sollten sich Mitarbeiter, die mit einer Kündigung konfrontiert werden, frühzeitig Gedanken darüber machen, wann der günstigste Zeitpunkt für die Auszahlung ist. Hierbei kann auch ein zeitlicher Auf-schub in das folgende Kalenderjahr günstig sein, wenn aufgrund vorübergehender Arbeitslosigkeit die übrigen Einkünfte geringer aus-fallen. Ein terminlicher Aufschub entgegen der im Sozialplan festge-legten Zahlungstermine zugunsten einer günstigeren Progressions-einstufung ist dabei durchaus zulässig.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Steuerberaterkammer Hessen.

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